Gemäß dem Entwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken verpflichtend ein QM-System einführen

§ 2a Absatz 1 Satz 1 lautet: „Die Apotheke muss über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) verfügen, soweit Defekturarzneimittel hergestellt werden.“

 

Defekturarzneimittel sind nach dem neuen § 1a Ziffer 9 „Arzneimittel, die im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs im Voraus entweder in bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder in einer diesen entsprechenden Menge an einem Tag hergestellt oder die durch maschinelle Verfahren neu verpackt werden.“

Groth PROJEKT GmbH bietet eine spezielle Beratung für Apotheken. Unsere Beratung stützt sich dabei auf folgende Leitlinien:

 

  1. Apotheker/in und Mitarbeiter müssen das QM-System verstehen
  2. Neben den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 werden die Apothekenspezifizischen Gesetze und Verordnungen erfüllt
  3. Das System soll so einfach wie möglich, aber so umfangreich wie nötig sein
  4. Vermeidung unnötiger Kosten; Inanspruchnahme von Förderungen, wo möglich.
  5. Schnelle und effiziente Umsetzung
  6. Auf Wunsch mit Zertifzierung durch eine akkreditierte Gesellschaft.