Seit 01.07.2014 müssen Apotheken ein Managementsystem nachweisen!
Der 2012 neu eingefügte § 2a ApBetrO lautet:
(1) Der Apothekenleiter muss ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten betreiben. Mit dem
Qualitätsmanagementsystem müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Das Qualitätsmanagementsystem muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von
Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt.
(2) Der Apothekenleiter hat im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems dafür zu sorgen, dass regelmäßig Selbstinspektionen durch pharmazeutisches Personal zur Überprüfung der
betrieblichen Abläufe vorgenommen werden und erforderlichenfalls Korrekturen vorgenommen werden. Darüber hinaus sollte die Apotheke an regelmäßigen Maßnahmen zu externen
Qualitätsüberprüfungen teilnehmen.
(3) Der Apothekenleiter ist dafür verantwortlich, dass die Überprüfungen und die Selbstinspektionen nach Absatz 2 sowie die daraufhin erforderlichenfalls ergriffenen
Maßnahmen dokumentiert werden.
Groth PROJEKT GmbH bietet eine spezielle Beratung für Apotheken. Unsere Beratung stützt sich dabei auf folgende Leitlinien:
- Apotheker/in und Mitarbeiter müssen das QM-System verstehen
- Neben den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 werden die Apothekenspezifizischen Gesetze und Verordnungen erfüllt
- Das System soll so einfach wie möglich, aber so umfangreich wie nötig sein
- Vermeidung unnötiger Kosten; Inanspruchnahme von Förderungen, wo möglich.
- Schnelle und effiziente Umsetzung
- Auf Wunsch mit Zertifzierung durch eine akkreditierte Gesellschaft. (Nicht durch die Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben)