Wer darf NICHT Datenschutzbeauftragter (DSB) sein?

 

Leitende Angestellte (Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände) können nicht wirksam als DSB bestellt werden; gleiches gilt für nahe Verwandte oder den Leiter der EDV-Abteilung bzw. den System-Administrator.

 

Hier fehlt es jeweils an der Unabhängigkeit.