Datenschutzwissen A - Z
Anonymisierung
das Verändern von Daten derart, dass kein Personenbezug mehr herstellbar ist
Auftragsdatenverarbeiter
jede natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag für eine verantwortliche Stelle verarbeitet
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
eine Person, die offiziell für ein Unternehmen bestellt wurde, um die innerbetriebliche Datenschutzkontrolle wahrzunehmen, und nach dem jeweiligen Landesrecht an die Geschäftsführung berichtet und in seiner Funktion nicht weisungsgebunden ist.
Betroffener
jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise jetzige, künftige und ehemalige Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Probanden und Patienten in klinischen Prüfungen sowie in sonstigen Vertragsverhältnissen zum Unternehmen stehende natürliche Personen
Datenschutz
die Summe aller Maßnahmen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten
Dritter
jede natürliche oder juristische Person, die nicht der verantwortlichen Stelle zuzurechnen ist, wie z. B. externe Geschäftspartner oder andere Gesellschaften im Unternehmensverbund, nicht jedoch der Betroffene selbst oder der Auftragnehmer bei einer Auftragsdatenverarbeitung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Drittland
jedes Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Einwilligung
jede ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgte Willensäußerung, mit der der Betroffene akzeptiert, dass ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; besondere Anforderungen an eine Einwilligung können sich aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben
Personenbezogene Daten
alle persönlichen und sachlichen Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (Betroffener). Bestimmbar ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. durch Zuordnung einer Kennziffer.
Pseudonymisierung
das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen für Unbefugte auszuschließen oder wesentlich zu erschweren
Datenschutzverantwortlicher
die Person, die für die Vermittlung und Kontrolle gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben zum Datenschutz zuständig ist
Sensitive Daten (Personenbezogene Daten besonderer Art)
Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben
Sicheres Drittland
Länder, für die die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat
Übermittlung personenbezogener Daten
die Weitergabe personenbezogener Daten, ihre Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung an Dritte, dazu gehören auch die Einsicht in und der Abruf von Informationen
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (verantwortliche Stelle)
das juristisch selbstständige Unternehmen des Bayer-Konzerns, das über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet
Verarbeitung personenbezogener Daten
jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Prozess in Verbindung mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen oder Archivieren